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Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Neue Möglichkeiten ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 gelten in Rheinland-Pfalz neue Regeln für Bestattungen. Mit der Reform des Bestattungsgesetzes wird der Gestaltungsspielraum bei der letzten Ruhestätte spürbar erweitert. Bestattungshaus Beil informiert, welche Bestattungsformen künftig möglich sind und welche formalen Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen.

Zentrale Änderungen im Überblick

Aufhebung der Sargpflicht und des Friedhofszwangs

Neuerung

Inhalt / Bedeutung

Voraussetzungen / Hinweise

Wegfall der Sargpflicht bei Erdbestattungen

Bestattungen sind künftig auch ohne Sarg, zum Beispiel in einem Leichentuch, möglich.

Die Vorgaben zur hygienischen Versorgung und zum Transport des Verstorbenen bleiben bestehen.

Private Aufbewahrung von Urnen

Urnen dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen auch zu Hause aufbewahrt werden.

Es muss eine schriftliche Willensbekundung, des Verstorbenen vorliegen, z.B. in Form einer Totenfürsorgeverfügung.

Das Gesetz nennt eine Dokumentationspflicht für die Angehörigen; konkrete Formvorgaben sind bislang nicht abschließend verbindlich geregelt.

Teilung und Verarbeitung von Asche

Asche darf künftig geteilt und z. B. in Erinnerungsstücke eingearbeitet werden.

Eine ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen ist erforderlich. Die Verarbeitung darf nur durch zugelassene Anbieter erfolgen.

Ascheverstreuung außerhalb des Friedhofs

Asche kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Privatgrundstücken oder in Gewässern verstreut werden.

Es sind Genehmigungen erforderlich.

Bei der Verstreuung der Asche auf einem Privatgrundstück muss dieses im Eigentum der verfügungsberechtigten Person stehen.

Eine Flussbestattung ist auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar möglich.

Aufhebung des Friedhofszwangs

Die bisher verpflichtende Beisetzung auf einem Friedhof entfällt für Urnen.

Eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen ist zwingend. Ohne Verfügung bleibt die Beisetzung auf dem Friedhof Standard.

Sternenkinder

Sternekinder, die mit einem geringen Gewicht oder vor der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt kamen, dürfen beigesetzt werden.

Die Regelungen schaffen rechtliche Klarheit und ermöglichen eine würdige Bestattung.

Leichenschau bei Kindern

Bei ungeklärten Todesfällen von Kindern unter 6 Jahren wird künftig eine zusätzliche amtliche Untersuchung vorgeschrieben.

Ziel ist die bessere Feststellung der Todesursache und die Rechtssicherheit bei Bestattungen.

Todesfürsorgeverfügung – Voraussetzungen für die Nutzung der neuen Bestattungsformen

Einer der wichtigsten Voraussetzungen für die rechtswirksame Nutzung der neuen Möglichkeiten ist eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen. Diese kann z.B. in Form einer Todesfürsorgeverfügung geregelt werden. Eine rechtssichere Totenfürsorgeverfügung ist die wichtigste Grundlage, um von den neuen Bestattungsformen Gebrauch machen zu können. In dieser Verfügung können Verstorbene festlegen:

  • Art der Bestattung (z. B. Urne zu Hause, Verstreuung im Garten oder Flussbestattung)
  • Verantwortliche Person für die Ausübung der Totenfürsorge und die Entscheidungen

Ohne ausdrückliche Verfügung sind alternative Bestattungsformen (z. B. private Urnenaufbewahrung oder Ascheverstreuung) nicht zulässig. Eine Vorlage für eine Totenfürsorgeverfügung können Sie hier herunterladen und ausfüllen. Diese kann im Rahmen eines Beratungsgesprächs in bei Bestattungshaus Beil offiziell hinterlegt werden.

Vorlage für Totenfürsorgeverfügung herunterladen

Neben der Einwilligung des Verstorbenen müssen weitere gesetzliche Vorgaben erfüllt sein:

  • Genehmigungen: Für bestimmte Bestattungsformen (z. B. Verstreuung auf Privatgrundstücken oder in Gewässern) ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Dokumentation: Angehörige sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen.

Fazit und Beratung

Mit der Reform des Bestattungsgesetzes eröffnet Rheinland-Pfalz ab Oktober 2025 neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Bestattungen. Wer diese nutzen möchte, sollte rechtzeitig eine Totenfürsorgeverfügung erstellen und die rechtlichen Voraussetzungen klären. Bestattungshaus Beil informiert, berät und begleitet bei allen notwendigen Schritten.

Fragen zur Reform des Bestattungsgesetzes und zu den neuen Bestattungsformen sowie deren Umsetzung können an folgende Adresse gerichtet werden:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.